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Beitragsordnung

 

(alle Beiträge inkl. gesetzl. USt, genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 24.11.2025, gültig ab dem 01.01.2026)

 

Jahresbeitrag: ________________________ EUR 350,-

 

Ermäßigte Beiträge bei 

Jahreseinkommen unter:

 

EUR 230.000,- ________________________ EUR 310,-

 

EUR 190.000,- ________________________ EUR 280,-

 

EUR 150.000,- ________________________ EUR 250,-

 

EUR 110.000,- ________________________ EUR 215,-

 

EUR   90.000,- ________________________ EUR 175,-

 

EUR   70.000,- ________________________ EUR 135,-

 

EUR   50.000,- ________________________ EUR 115,-

 

EUR   30.000,- ________________________ EUR 100,-

 

Mindesbeitrag bis

EUR   15.000,- ________________________ EUR  60,-

 

 

Der erste Jahresbeitrag und ggf. rückwirkende Jahresbeiträge sind beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Die Folgebeiträge sind am 20. Januar eines jeden Jahres fällig.

 

Beitragsermäßigungen, die über die hier unter sozialen Gesichtspunkten vorgenommene Staffelung hinausgehen, sind nur im Ausnahmefall zulässig. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn Eheleute beide beraten werden und damit beide Mitglied des Vereins sein müssen.

 

Satzungsgemäß ist die Beitragspflicht nicht von der Inanspruchnahme der Vereinsleistung abhängig.

 

Die Beitragseinstufung erfolgt über die Beratungsstelle. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.